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musikalische Traditionen

Grundlagen zu einem Hygiene-Konzept fürs Tanzen

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Das Leben als Musikantin unter Corona in der ersten Zeit habe ich kürzlich bereits beschrieben. Aber auch als Tanzleiterin ist es nicht leicht. So habe ich mich während der letzten Wochen gefragt, wie Fränkisch Tanzen im Corona-Herbst möglich sein könnte. Jedenfalls brauche ich ein Hygiene-Konzept, soweit klar! Einfach von anderen abschreiben, das war für mich keine Option. Ich wollte schon genau wissen, wo ich die Grundlage für welche Maßnahme finde. Und weil es womöglich anderen ebenso geht, möchte ich das Ergebnis meiner Recherche hier zur Verfügung stellen – natürlich ohne jegliche rechtliche Verbindlichkeit.

Ich habe drei Gesetzestexte gefunden, die da wohl in Bayern eine Rolle für ein Hygiene-Konzept spielen.

Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

In der Verordnung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020 wird Tanzsport mit Trainingsbetrieb in anderen Sportarten gleichgesetzt. Unter anderem wird geklärt, dass Paartanz mit einem/r festen Partner*in ohne Kontaktbeschränkung möglich ist. Der im Text zitierte Abs. 2 behandelt die allgemeinen Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum. Die das Tanzen betreffenden Paragraphen sind:

§9 “(5) Der Wettkampfbetrieb an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportstätten ist im Übrigen zulässig, wenn die Voraussetzungen des Abs. 2 Nr. 1 bis 8 beachtet werden. Der Betreiber hat ein auf den jeweiligen Standort und Wettkampf zugeschnittenes Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
(6) Der Trainingsbetrieb in geschlossenen Räumen von Sportstätten sowie in Fitnessstudios ist unter Einhaltung der Voraussetzungen des Abs. 5 zulässig. Für eine ausreichende Belüftung mit Außenluft ist zu sorgen. Außerhalb des Trainings, insbesondere beim Betreten und Verlassen der Sportstätte sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen und Umkleiden, besteht in geschlossenen Räumen Maskenpflicht.
(7) Für die Ausübung des Tanzsports gilt Abs. 6 mit der Maßgabe, dass zwischen zwei festen Tanzpartnern auf die Einhaltung der Voraussetzungen von Abs. 2 Nr. 1 verzichtet werden kann, sofern Abs. 2 Nr. 1 zwischen den verschiedenen Tanzpaaren eingehalten wird.”

Quelle: www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/348/baymbl-2020-348.pdf (abgerufen 05.09.2020)

Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
und der Einreise-Quarantäneverordnung

Der geänderte Text vom 7. Juli 2020 enthält eine Stelle, auf die sich Tanzende im Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen bei Milongas beziehen. Sie leiten daraus die Möglichkeit ab, Teams von fünf Personen zu einer Trainingseinheit zusammenzustellen, die miteinander tanzen dürfen. Da heißt es:

§9 (1) Sportausübung ist unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen zulässig:
1. Der Sport ist kontaktfrei durchzuführen; dies gilt nicht
(…)
b) unter der Voraussetzung einer Kontaktdatenerfassung gemäß Rahmenhygienekonzept Sport für das Training in festen Trainingsgruppen; dabei darf die Trainingsgruppe in Kampfsportarten höchstens fünf Personen umfassen

Quelle: www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/387/baymbl-2020-387.pdf (abgerufen 05.09.2020)

Rahmenhygienekonzept Sport vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und vom Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Aus dem Text des Rahmen-Hygiene-Konzepts vom 10.07.2020 ziehe ich die Information, dass meine Tanzeinheit zwei Stunden dauern darf. Die Anzahl der Paare muss aus der Raumgröße und den Lüftungsbedingungen berechnet werden. Im Wortlaut heißt es da:

5. Umsetzung der Schutzmaßnahmen: Indoorsportbetrieb (in geschlossenen Räumen)
Darunter fallen insbesondere (Vereins-)Sporthallen, Fitnessstudios, Kletterhallen und Tanzstudios.
In Ergänzung zu den Auflagen des Outdoorsportbetriebs sind folgende Zusatzvoraussetzungen zu beachten:
a) Gruppenbezogene Trainingseinheiten/-kurse werden indoor auf höchstens 120 Minuten beschränkt. Danach ist ein ausreichender Frischluftaustausch zu gewährleisten.
(…)
c) Soweit keine besonderen rechtlichen Regelungen über die Teilnehmerzahl bestehen, steht die Obergrenze an zulässigen Personen in einer Sportanlage in Abhängigkeit zu einem standortspezifisch konkret zur Verfügung stehenden Raumvolumen und den raumlufttechnischen Anlagen vor Ort. Der Außenluftanteil sollte so weit wie möglich erhöht werden.

Quelle: www.innenministerium.bayern.de/assets/stmi/sug/sport/corona-pandemie_rahmenhygienekonzept_sport_vom_10_juli_2020.pdf (abgerufen 05.09.2020)

Autor: Steffi Zachmeier

Die Nürnbergerin Steffi Zachmeier ist mit den fränkischen Melodien aufgewachsen und seit ihrer Kindheit auf Bühnen zu finden. Mit ihren verschiedenen Musikgruppen setzt sie auf einen unkomplizierten und dennoch stilsicheren Umgang mit fränkischen Traditionen. Die Mitherausgeberin von Notenmaterial und Liederbüchern war über 30 Jahre in den Volksmusiksendungen des Bayerischen Rundfunks als Moderatorin zu hören, mit ihren Texten in Nürnberger Mundart bekommt manche Veranstaltung eine eigene Würze. Von der Bayerischen Musikakademie in Hammelburg wurde Steffi Zachmeier beim Fränkischen Liedermacher-Wettbewerb ausgezeichnet, vom Frankenbund im Jahr 2009 mit dem jährlich vergebenen Kulturpreis und 2016 mit dem Frankenwürfel der drei fränkischen Bezirke.

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